Vergaberecht

  • Rechtliche Verfahrensbetreuung öffentlicher Auftraggeber:innen bei öffentlichen Auftragsvergaben
  • Rechtliche Begleitung von Unternehmer:innen bei öffentlichen Auftragsvergaben, Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Verträgen
  • Unterstützung bei der Anfechtung von Auftraggeberentscheidungen, Durchsetzung sämtlicher damit verbundener zivilrechtlicher Ansprüche
  • Vertretung vor den zuständigen (Verwaltungs-)Gerichten in Vergabestreitigkeiten

Das Vergaberecht regelt sowohl die Beschaffung von Leistungen (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen) durch öffentliche Auftraggeber:innen und Sektorenauftraggeber:innen als auch den vergabespezifischen Rechtsschutz (insb. Nachprüfungs- und Feststellungsanträge).

Zentrales Ziel eines jeden Vergabeverfahren ist die Vergabe an geeignete Unternehmer:innen zu wirtschaftlich angemessenen Preisen, wobei bei der Durchführung des Verfahrens zentrale Grundsätze wie jene der Gleichbehandlung, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und des freien und lauteren Wettbewerbs zwingend zu beachten sind. Wir beraten und betreuen Auftraggeber:innen, die den vergaberechtlichen Bestimmungen unterliegen, umfassend bei der Abwicklung der Vergabe von Aufträgen an Unternehmer:innen.

Wir begleiten darüber hinaus Unternehmer:innen bei der Teilnahme an öffentlichen Auftragsvergaben und interpretieren und prüfen dabei die dem Verfahren zugrunde liegenden Teilnahme- und Ausschreibungsunterlagen. Im Falle von vergaberechtlichen Verstößen unterstützen wir Unternehmer:innen notwendigenfalls bei der gerichtlichen Anfechtung derartiger Entscheidungen.

Ansprechpartner:

Mag. Sebastian Boecker