Öffentliches- und Verwaltungsrecht

  • Rechtliche Beratung in jeglichen Belangen des Öffentlichen Rechts und Verwaltungsrechtsgebieten, Überprüfung polizeilichen Handelns.
  • Vertretung vor den zuständigen Verwaltungsbehörden in sämtlichen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
  • Unterstützung bei der Beantragung und Erlangung von Bewilligungen und Genehmigungen.
  • Vertretung in Verwaltungsstrafsachen (Führerscheinentzugsverfahren, finanzgerichtliche Verfahren, sämtliche unternehmensbezogene Verwaltungsstrafverfahren, Entlasten von Vorwürfen)
  • Verfassen von Beschwerden an die Landesverwaltungsgerichte, Verfassen von Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (Bekämpfung rechtswidriger Bescheide, Grundrechtsverletzungen u. a.)
  • Vertretung in Baubewilligungsverfahren.
  • Geltendmachung und Schutz Ihrer Nachbarrechte.
  • Lösungen bei Streitigkeiten in Vereinen oder bei Versammlungen.

Das öffentliche Recht/Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl von Materien, wobei das Verwaltungsrecht den wesentlichsten Teil bildet. Es regelt in erster Linie das Verfahren zwischen Bürger und Behörde. Das Verwaltungsverfahren umfasst eine Fülle von Vorschriften, vor allem in den wirtschaftsrelevanten Bereichen, vom Betriebsanlagenrecht bis zum Datenschutzrecht, vom Gewerberecht bis zum Baurecht oder dem Vereinsrecht. Die Verwaltungsverfahren an sich werden im Regelfall vor den Bezirksverwaltungsbehörden, Magistraten oder den Landespolizeidirektionen geführt.